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Modelagenturen

 


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Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Models
Der Betrieb einer Modelagentur (Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Foto-/Models) ist ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn das Model selbständig tätig ist, das heißt, sich selber zur Steuer anmeldet, sich selbst sozialversichert usw. Kurzum: Wenn das Model weder in den Betrieb der Agentur noch in den Betrieb des Auftraggebers organisatorisch eingegliedert wird. Das ist deshalb wichtig zu beachten, weil die Dienstvertragsvermittlung in Österreich grundsätzlich nur von den Arbeitsämtern durchgeführt werden darf.   
Die Models selbst benötigen keine Gewerbeberechtigung (freier Beruf). Personalbereitstellung und keine „Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Models“ liegt dann vor, wenn das Model bei der Agentur selbst angestellt ist und lediglich Auftraggebern zur Verfügung gestellt wird. Das Model muss dann beim Dienstnehmer (=Agentur) zur Sozialversicherung (Krankenkasse) angemeldet werden, es wird ihm die Lohnsteuer abgezogen usw.

 
 

Information zur Erlangung der Gewerbeberechtigung "Modelagentur"

Mustervertrag Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Komparsinnen  ►►►

 
   
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