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Sportbetriebe

 

©Pixabay-Walter Röllin

Gewerbliche Sportbetriebe
Fitnesscenter, Vermietung von Fitnessgeräten, Betrieb von Sportanlagen

Wer auf gewerblicher Basis (d.h. mit ständiger Gewinnerzielungs-Absicht) Sportbetriebe betreibt, Sport- und Fitnessgeräte oder Sportplätze an Kunden vermietet udgl., übt ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung aus.  
Gewerberechtlich handelt es um ein sogenanntes "freies Gewerbe", das heißt, es bedarf keines Befähigungsnachweises (etwa einer Prüfung oder einer Praxis), um das Gewerbe ausüben zu können, sondern lediglich der Anmeldung bei der zuständigen Behörde.In jedem Fall ist pro Sport-Sparte eine eigene Berechtigung erforderlich: Also etwa für die Bereiche Tennis, Squash, Minigolf (Bahnengolf), Tischtennis, Golf, Reiten, Fitness udgl. Eine Zusammenfassung zweier oder mehrerer Sparten in einer Berechtigung ist unzulässig.

 

Information zur Erlangung der Gewerbeberechtigung

Berufsbild des gewerblichen Fitness-Fachbetriebes   ►►►

Information zum Lehrberuf "Fitnessbetreuer"   ►►►
Änderung der Lehrlingsentschädigung per 1.10.2022   ►►►

Information zum Lehrberuf "Sportadministrator"   ►►►
Änderung der Lehrlingsentschädigung per 1.10.2022   ►►►

Muster-AGB für Fitnessstudios   ►►►

 
 
©Fotolia-Peter Atkins

Lehrabschlussprüfungen Fitnessbetreuer 

Neuerdings ist es möglich, die Lehrlinge zur Lehrabschlussprüfung in St. Pölten bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich anzumelden. Die Berufsschulausbildung erfolgt weiterhin in Klagenfurt, wir sind aber dabei, einen Antrag an die Schulbehörde zu stellen, damit auch die Ausbildung für die Wiener Lehrlinge in St. Pölten ermöglicht wird.

 
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