Wedding Planner ist ein Teil des Gewerbes „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen“. Sollten Sie sich für die Ausübung der Hochzeitsplanung entscheiden, müssen Sie diesen Gewerbewortlaut anmelden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wiener Wedding Planner
Gute allgemeine Vertragsbedingungen sind bei reinen Dienstleistungen, wie Wedding Planner Sie erbringen, sowohl für die Unternehmer als auch für deren KundInnen (Brautpaare) von größter Wichtigkeit. Sie finden hier sorgfältig ausgearbeitete Vorschläge für die Gestaltung solcher AGBs, die ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe zur Verfügung stehen.