Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freizeit- und Sportbetriebe
Das Muster für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Mustern um unverbindliche Vorschläge des Fachverbands Freizeit- und Sportbetriebe zur Gestaltung von AGB handelt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Prüfung ohne Gewähr. Die Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Fitnessstudio-AGB
Hochzeitsplaner-AGB
Praxistipps AGB
Praxistipps zur Verwendung und Gestaltung von AGB: Was Sie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten sollten
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Freizeit- und Sportbetriebe
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen regelt, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Bestimmungen der DSGVO wurden in Österreich im Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, einer Novelle des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), umgesetzt und treten ebenfalls am 25. Mai 2018 in Geltung. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.
Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen.
Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law (vorausgefüllte) Musterdokumente und FAQs erstellt, um die Anforderungen an Verarbeitungsverzeichnisse, Einwilligungserklärungen und Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten branchengerecht erfüllen zu können.
Allgemeine Informationen zur DSGVO für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Muster-Verarbeitungsverzeichnisse
Nachstehende Muster-Verarbeitungsverzeichnisse für Fitnessbetriebe, Eventagenturen und Campingplatzbetreiber sind bereits branchenspezifisch vorausgefüllt. Das Muster-Verarbeitungsverzeichnis dient als Vorlage und muss an die Gegebenheiten Ihres eigenen Betriebes angepasst werden (ankreuzen, ergänzen, streichen). Hierzu finden Sie als Unterstützung ergänzend zum Verarbeitungsverzeichnis eine Ausfüllhilfe.
Fitnessbetriebe
Fitnessbetriebe – Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Eventagenturen
Eventagenturen – Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Campingplatzbetreiber:innen
Campingplatzbetreiber:innen – Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Muster-Einwilligungserklärungen
Die Muster-Einwilligungserklärung enthält Textbausteine für unterschiedliche Anwendungsfälle, bspw. die Einwilligung zu Werbung. Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Betriebes anzupassen.
Muster-Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (allgemein):
Fitnessbetriebe
Persönlich
Eventagenturen
Persönlich
Campingplatzbetreiber:innen
Persönlich
Muster-Erklräung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Die Muster-Erklärung enthält Textbausteine für Datenschutzerklärungen, beispielsweise für Newsletter und Cookies und Tracking Dienste, sowie Erläuterungen zur Platzierung derartiger Erklärungen.
Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Betriebes anzupassen.
Fitnessbetriebe
Muster- Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Muster-Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten – Videoüberwachung
Eventagenturen
Muster-Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Muster-Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten – Videoüberwachung
Campingplatzbetreiber:innen
Muster – Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Muster-Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten – Videoüberwachung
Webinar Datenschutz für Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mit dem Webinar-Videomitschnitt „Datenschutz für Tourismus und Freizeitwirtschaft“ erhalten Sie in ca. 25 Minuten einen Einblick in die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung und Sie erfahren welche Maßnahmen und To-dos für Sie anstehen.
Informationsmaterial der WKO
Weiteres allgemeines Informationsmaterial und Ratgeber der WKO zu den Vorgaben der DSGVO finden Sie auf folgenden Seiten: