Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das Tourismus- und Freizeitbetriebe verpflichtet, gewisse Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen anbieten. Betroffen sind alle Online-Shops, Webshops und Apps, sowie Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können und generell alle Online-Termin-Buchungs-Tools. Diese müssen dann für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein. Zudem haben die Betriebe eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen oder wenn die Einhaltung des BaFG zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unternehmers führen würde. Auf der Website „www.dertourismus.at“ finden Sie weiterführende Informationen.