Das neue Wiener Veranstaltungsgesetz wurde am 1.9.2020 kundgemacht. Es handelt sich hierbei um eine komplette Neufassung des Gesetzes, in das auch die Bestimmungen über die Veranstaltungsstätten integriert wurden. Es wird mit 1.12.2020 in Kraft treten.
Bis dahin gelten das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) und das Gesetz betreffend Lage, Beschaffenheit, Einrichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten (Wiener Veranstaltungsstättengesetz) weiter.
Die Fachgruppe hat, gemeinsam mit der zuständigen Behörde, der MA 36, im November kostenlose Online-Informationsveranstaltungen angeboten.
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