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Genaue Branchenbezeichnung:
Tanzschulen
Reglementiertes Gewerbe

Die erwerbsmäßige Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen ist an eine behördliche Bewilligung (Tanzlehrbewilligung, Tanzschulkonzession) gebunden. Gesellschaftstänze sind nach der gesetzlichen Definition jene Tänze, die zum Zwecke der geselligen Unterhaltung in Übung stehen. Damit sind etwa jene Tänze gemeint, die auf Bällen, in Diskotheken, anlässlich privater Feierlichkeiten und bei ähnlichen Anlässen vom allgemeinen Publikum getanzt werden. Die Abgrenzung ist daher sehr wichtig und unbedingt einzuhalten: Keine Gesellschaftstänze sind z.B.: tänzerische Bewegungssportarten (Aerobic, Stepdance, Jazzdance o.ä.), der Bereich des Balletts oder diverse afroasiatische oder sonst „ethnische“ Tänze, die im gesellschaftlichen Rahmen in Österreich nicht getanzt werden.