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Alle Inhalte wurden ins Archiv versetzt damit wir alle durchgehen können.
Enthaltene genaue Branchenbezeichnungen:
Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Sportler
Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Sportler
Organisation und Durchführung von Führungen
Betrieb von Campingplätzen
Anbieten persönlicher Dienste - Platzdienstgewerbe
Privatgeschäftsvermittl. im Bereich Tourismus, Freizeitwirt.
Sonstige Berechtigungen im Bereich Freizeit-, Sportbetriebe

Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch eventuell einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt.