Der Betrieb sogenannter Escape Rooms stellt in Wien nach Rechtsmeinung des Magistrats eine konzessionspflichtige (bewilligungspflichtige) Dauerveranstaltung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz, verbunden mit einer behördlichen Eignungsfeststellung, die nach den Grundsätzen des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes abgewickelt wird. Früher erteilte Gewerbeberechtigungen für den Betrieb dieser Spiele werden in Wien nicht mehr anerkannt, auch, wenn sie formal aufrecht sind.
Für alles Weitere wende man sich an die zuständige Behörde.