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Wiener Freizeit- und Sportbetriebe
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Allgemein
Spielautomaten­betriebe

Halten und Vermieten erlaubter Spiele/Kartenspiele

Auch beim Gewerbe „Halten und vermieten erlaubter Spiele“ handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Gemeint sind hier vor allem die traditionellen gastronomischen Spiele wie Brettspiele (Schach, Dame, Halma, Mühle etc.) sowie Karten-, Kegel- und das Billardspiel – ausgenommen Spielapparate.

Allgemein
Spielautomaten­betriebe

Vermieten von Spielautomaten, Spielapparaten und Musikautomaten

Bei der Vermietung von Spielautomaten, Spielapparaten und Musikboxen handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Bei diesem Gewerbe vermietet der Unternehmer Spielautomaten anderen zur Aufstellung.

Allgemein
Spielautomaten­betriebe

Aufstellen von Spielautomaten, Spielapparaten und Musikautomaten

Die Regelung über Aufstellung und Betrieb von Unterhaltungs- u. Münzgewinnspielautomaten, Spielapparaten und Musikautomaten sind Landesrecht in Gesetzgebung und Vollziehung. Die Bestimmungen weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Hier wird nur die in Wien geregelte Rechtslage behandelt