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Auch beim Gewerbe „Halten und vermieten erlaubter Spiele“ handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Gemeint sind hier vor allem die traditionellen gastronomischen Spiele wie Brettspiele (Schach, Dame, Halma, Mühle etc.) sowie Karten-, Kegel- und das Billardspiel – ausgenommen Spielapparate.
Bei der Vermietung von Spielautomaten, Spielapparaten und Musikboxen handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Bei diesem Gewerbe vermietet der Unternehmer Spielautomaten anderen zur Aufstellung.
Die Regelung über Aufstellung und Betrieb von Unterhaltungs- u. Münzgewinnspielautomaten, Spielapparaten und Musikautomaten sind Landesrecht in Gesetzgebung und Vollziehung. Die Bestimmungen weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Hier wird nur die in Wien geregelte Rechtslage behandelt