Allgemein
Fremdenführer
Logo „Austria Guides“
Wenn Sie das aufrechte Gewerbe „Fremdenführer“ haben, dürfen Sie das Logo auf Ihrer Visitkarte, Homepage, etc. verwenden.
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Wenn Sie das aufrechte Gewerbe „Fremdenführer“ haben, dürfen Sie das Logo auf Ihrer Visitkarte, Homepage, etc. verwenden.
Zulässiges und Unzulässiges
Mit der Gewerbeberechtigung „Fremdenführer“ erlangt man auch das Recht, zahlreiche weitere Tätigkeiten auszuführen, ohne dafür weitere Gewerbescheine anmelden zu müssen. Welche das sind, bzw. was Fremdenführer:innen nicht als „Nebenrecht“ ausüben dürfen, erfahren Sie in diesem Infoblatt.
Auflage 2019
Die EU-Richtlinien über Anerkennung von Berufsqualifikation und GewO-Novelle 2008 – Auswirkungen auf das Fremdenführer-Gewerbe.
Nach einer genauen Untersuchung der neuen EU-Richtlinien-Anpassungsbestimmungen in der Gewerbeordnung, haben wir die Anerkennungsrechtslage wie folgt zusammengefasst (englische Version):
„The EU Directive on the recognition of professional qualifications and national trade law in European Union member states“ (englisch)
Auflage 2019
Die EU-Richtlinien über Anerkennung von Berufsqualifikation und GewO-Novelle 2008 – Auswirkungen auf das Fremdenführer-Gewerbe.
Nach einer genauen Untersuchung der neuen EU-Richtlinien-Anpassungsbestimmungen in der Gewerbeordnung, haben wir die Anerkennungsrechtslage wie folgt zusammengefasst:
„EU-Richtlinien – Auswirkungen auf das Fremdenführer-Gewerbe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)“
Zulässigkeit gewerberechtlicher Kontrollen durch nicht amtliche Organe auf öffentlichen Straßen und Plätzen hinsichtlich des Fremdenführergewerbes.
Das Gutachten wurde im Auftrag des Fachverbandes der Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich erstellt.