Gemäß § 5 Abs .2 Tanzlehrprüfungsordnung, LGBl. für Wien Nr. 31/1997 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 64/2010, wird folgende Ausbildungsordnung für die Tanzlehrausbildung in den Stufen I und II erlassen.
Genehmigt mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 13.12.2011, geändert mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 20.09.2016
Die Wiener Landesregierung hat die Änderung der Ausbildungsordnung der Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens gemäß § 5 Abs. 2 zweiter Satz der Tanzlehrprüfungsverordnung 1997, LGBl. für Wien Nr. 31/1997, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 64/2010, mit Beschluss vom 20. September 2016 genehmigt.