Auch beim Gewerbe „Halten und vermieten erlaubter Spiele“ handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Gemeint sind hier vor allem die traditionellen gastronomischen Spiele wie Brettspiele (Schach, Dame, Halma, Mühle etc.) sowie Karten-, Kegel- und das Billardspiel – ausgenommen Spielapparate.