Nebenrechte von Fremdenführer:innen

Zulässiges und Unzulässiges

Mit der Gewerbeberechtigung „Fremdenführer“ erlangt man auch das Recht, zahlreiche weitere Tätigkeiten auszuführen, ohne dafür weitere Gewerbescheine anmelden zu müssen. Welche das sind, bzw. was Fremdenführer:innen nicht als „Nebenrecht“ ausüben dürfen, erfahren Sie in diesem Infoblatt.