Neuerliche Änderung des Wiener Wettengesetzes

In großer Eile hat der Wiener Landtag vor wenigen Tagen eine neuerliche Novelle zum Wiener Wettengesetz beschlossen. Anlass dafür war eine weitere Anpassung an die Geldwäsche-Richtlinie der EU, es wurden jedoch bei dieser Gelegenheit noch weitere Verschärfungen für den Betrieb von Wettunternehmen in das Gesetz aufgenommen.

Die Novelle wurde im Wege eines Initiativantrags mehrerer Abgeordneter im Landtag eingebracht, das heißt ohne offizielle Gesetzesbegutachtung. Unsere Fachgruppe bzw. die Wirtschaftskammer waren in den Vorgang in keinster Weise einbezogen.

Fachgruppe ist bewusst, dass es nach dem Wiener Wettengesetz in der aktuellsten Fassung kaum mehr möglich ist, ein Wettunternehmen gesetzeskonform zu betreiben, zumindest nicht ohne juristische und betriebswirtschaftliche Beratung. Es wurden auch seit 1. Jänners dieses Jahres in Wien von der zuständigen Behörde (MA 36) keine einzige Bewilligung für ein Wettunternehmen erteilt.

Die Fachgruppe wird weiterhin bemüht sein, auf jede ihr mögliche Weise auf diesen aus unserer Sicht unhaltbaren Rechtszustand hinzuweisen.