Für den kommerziellen Verkauf, die kommerzielle Vermittlung des Verkaufs und den sonstigen kommerziellen Vertrieb von Eintrittskarten für Musikdarbietungen, Konzerte, Theaterveranstaltungen und sonstige künstlerische Veranstaltungen auf öffentlichem Gemeindegrund ist seit 1.1.2020 eine Genehmigung nach dem Gebrauchsabgabegesetz erforderlich.
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Informationsblatt der Stadt Wien