Solarienfachausbildung neu

Nach der Europäischen Norm EN 16489-1 muss in der Betriebsstätte jedes Solariums eine fachlich geschulte Person für die Überwachung der Sicherheitsbestimmungen und zur Kundenansprache anwesend sein.
Von den Gewerbebehörden kann dies jederzeit im Zuge von Betriebsanlagekontrollen kontrolliert werden.

Unter dem Link finden Sie alle näheren Informationen über die erforderliche und von uns empfohlene Fachausbildung sowie die Termine!